Kautionsregelung im Falle eines überholten Austausch-VANOS

Wenn Sie ein überholtes VANOS bestellen, zahlen Sie an der Kasse einen Pfandbetrag. Dieser Betrag* wird Ihnen direkt auf Ihr Konto zurückerstattet, nachdem wir Ihr altes Gerät erhalten haben. Wir bitten Sie, das beiliegende Formular vollständig auszufüllen und der Rücksendung beizulegen, damit wir alle notwendigen Daten haben.

Kautionen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig und werden daher ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

*Im Falle einer irreparablen Beschädigung des Gerätes durch Belästigung oder unsachgemäße Demontage, behält sich VanosRepair das Recht vor, das Gerät nicht anzunehmen oder nur einen Teil der Kaution zurückzuerstatten. Sie werden in einem solchen Fall sofort informiert.

Kaution bei der Miete von Werkzeugen

VanosRepair erhebt eine Kaution auf den Mietpreis von Spezialwerkzeugen.

Die Höhe der Kaution ist beim Produkt angegeben und muss an der Kasse bezahlt werden.

Die Kaution unterliegt nicht der Mehrwertsteuer und wird daher ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Bei Rückgabe des Spezialwerkzeugs in einwandfreiem Zustand wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Sollte die Mietdauer länger sein als an der Kasse angegeben, wird der fällige Mietbetrag vom Kautionsbetrag abgezogen. Im Falle von Vandalismus oder Zerstörung der Spezialwerkzeuge behält sich VanosRepair das Recht vor, die Kaution nicht in voller Höhe zurückzuerstatten. In einem solchen Ausnahmefall werden wir Sie sofort benachrichtigen.

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verpackung einer Rücksendung verantwortlich (sowohl für VANOS-Geräte als auch für Spezialwerkzeuge)